🇩🇪 Deutschland · Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Beschäftigungsgeber in Deutschland mit 50 oder mehr Beschäftigten zur Einrichtung einer vertraulichen internen Meldestelle. In Kraft seit 2. Juli 2023, für 50-249 Beschäftigte seit 17. Dezember 2023. Bußgelder bis 500.000 €. Aufsichtsbehörde: Bundesamt für Justiz (BfJ).
Bußgeldrisiko Ihres Unternehmens unter dem HinSchG berechnen: Bußgeldrechner.
Kerneckpunkte HinSchG
| Gesetz | Hinweisgeberschutzgesetz vom 31. Mai 2023 |
| In Kraft seit | 2. Juli 2023 (250+); 17. Dezember 2023 (50-249) |
| Schwellenwert | 50+ Beschäftigte (privat), alle Größen (öffentlich) |
| Aufsichtsbehörde | Bundesamt für Justiz (BfJ), Bonn |
| Eingangsbestätigung | 7 Tage (§17(1)) |
| Rückmeldung | 3 Monate, verlängerbar auf 6 (§17(2)) |
| Bußgelder | Bis 50.000 € (natürliche Person), bis 500.000 € (juristische Person) |
Die 12 Pflichten aus dem HinSchG
- Interne Meldestelle einrichten (§13 HinSchG), vertraulich, sicher, ressourcenausgestattet.
- Drei Meldewege ermöglichen (§16): schriftlich, mündlich (Telefon/Anrufbeantworter), persönliches Treffen auf Wunsch.
- Anonyme Meldungen unterstützen (§16(1)), Soll-Vorschrift, in der Praxis erwartet.
- Eingang binnen 7 Tagen bestätigen (§17(1)).
- Sachliche Rückmeldung binnen 3 Monaten (§17(2)), verlängerbar auf 6 Monate mit Mitteilung.
- Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person und genannter Dritter wahren (§8).
- Bearbeiter muss unabhängig sein (§14(2)), frei von Interessenkonflikten in den betreuten Fällen.
- Repressalienschutz mit umgekehrter Beweislast (§36).
- Dokumentation aller Meldungen mindestens 3 Jahre ab Abschluss (§11(5)).
- Information aller Beschäftigten über das interne Meldeverfahren und externe Stellen (§13).
- Betriebsvereinbarung nach §87(1)(6) BetrVG für die technische Einrichtung verhandeln.
- DPIA und Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30, 35 DSGVO) erstellen.
Bußgelder im Detail (§40 HinSchG)
| Verstoß | Natürliche Person | Juristische Person |
|---|---|---|
| Keine Meldestelle eingerichtet | - | bis 20.000 € |
| Repressalie gegen hinweisgebende Person | bis 50.000 € | bis 500.000 € |
| Vorsätzliche Behinderung von Meldungen | bis 100.000 € | bis 500.000 € |
| Vorsätzliche Offenlegung der Identität | bis 50.000 € | bis 500.000 € |
Was BfJ-Inspektionen 2024-2026 am häufigsten beanstanden
- Verspätete Eingangsbestätigung (über 7 Tage).
- Versäumte 3-Monats-Rückmeldung ohne Mitteilung der Verlängerung.
- Interessenkonflikt des Bearbeiters, meldet an Vorgesetzten, dessen Verhalten Gegenstand der Meldung sein könnte.
- Audit-Log editierbar oder nicht vorhanden.
- Mündlicher Meldekanal (Telefon/Anrufbeantworter) fehlt.
Details und Fallbeispiele: HinSchG-Vollzug nach zwei Jahren, was BfJ-Inspektionen tatsächlich prüfen .
Preise für deutsche Unternehmen
Drei Pläne, in EUR. Reverse-Charge-MwSt. für EU-B2B. HinSchG-Intake auf jedem Tier vorinstalliert.
Verhältnis zur EU-Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937
Das HinSchG setzt die EU-Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937 in deutsches Recht um. Wo das HinSchG enger oder weiter geht: §2 begrenzt den sachlichen Anwendungsbereich auf die in der Richtlinie genannten Themenfelder plus ausgewählte deutsche Straftatbestände; das HinSchG geht in den Bußgeldhöhen (§40: bis 500.000 € gegen Unternehmen) deutlich über das EU-Minimum hinaus. Vollständiger Vergleich: EU-Richtlinie 2019/1937 Leitfaden.
Wie Confidly das HinSchG abdeckt
- HinSchG-spezifische Intake-Vorlage: Felder und Hinweise vorbefüllt.
- Anonyme Meldungen: server-generierter Fallcode, 6-stellige PIN; keine E-Mail, keine IP.
- Mündliche Meldungen: Anrufbeantworter mit automatischer Transkription, vom Hinweisgebenden überprüft. Erfüllt §16 HinSchG.
- Reporter-UI auf Deutsch plus 26 weitere EU-Sprachen.
- Automatische Erinnerungen an die 7-Tage- und 3-Monats-Frist.
- AI-Bearbeitungs-Copilot (Pro): Zusammenfassung, Klassifikation, Antwortentwürfe.
- Append-only Audit-Log, exportierbar für BfJ-Inspektion.
- EU-Hosting ausschließlich bei Hetzner Falkenstein.
- Vorlage Betriebsvereinbarung nach §87(1)(6) BetrVG.
Häufig gestellte Fragen, HinSchG
- Was sagt das Hinweisgeberschutzgesetz?
- Das HinSchG verpflichtet Beschäftigungsgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten zur Einrichtung einer vertraulichen internen Meldestelle und verbietet jegliche Repressalien gegen hinweisgebende Personen (§36 HinSchG). Eingang einer Meldung muss binnen 7 Tagen bestätigt werden (§17(1)), Rückmeldung binnen 3 Monaten (§17(2)).
- Welche Verstöße fallen unter das Hinweisgeberschutzgesetz?
- §2 HinSchG erfasst Straftaten, bestimmte Ordnungswidrigkeiten und Verstöße im sachlichen Anwendungsbereich des EU-Rechts (Geldwäsche, Datenschutz, Produktsicherheit, Umweltschutz, öffentliche Auftragsvergabe, Verbraucherschutz, Netzwerksicherheit, finanzielle Interessen der EU, Steuerrecht).
- Wann ist das HinSchG anwendbar?
- Wenn die Meldung in den sachlichen Anwendungsbereich (§2) fällt und in einem beruflichen Kontext erlangte Informationen betrifft. Privatrechtliche Unternehmen mit 50+ Beschäftigten sind seit 17. Dezember 2023 verpflichtet; öffentliche Stellen unabhängig von der Größe.
- Wer braucht ein Hinweisgebersystem?
- Jeder Beschäftigungsgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten (privat und öffentlich), sowie öffentliche Stellen unabhängig von der Größe. Ausnahme: Gemeinden unter 10.000 Einwohnern. Der Schwellenwert wird je juristischer Person berechnet, nicht je Konzern.
- Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstoß gegen das HinSchG?
- §40 HinSchG sieht Verwaltungsgeldbußen bis 50.000 € gegen natürliche Personen (z.B. Repressalie) und bis 500.000 € gegen juristische Personen vor. Vorsätzliche Behinderung von Meldungen erreicht 100.000 €. Bußgelder können kumuliert werden.
- Sind anonyme Meldungen nach dem HinSchG erlaubt?
- §16(1) HinSchG enthält eine Soll-Vorschrift: interne Meldekanäle sollen anonyme Meldungen ermöglichen. Operativ unterstützen etwa 92% der deutschen Kanäle anonyme Meldungen, da das BfJ und die Land-Datenschutzbehörden dies erwarten. Confidly unterstützt anonyme Meldungen vollständig.
- Welche Behörde inspiziert die Einhaltung des HinSchG?
- Das Bundesamt für Justiz (BfJ), Referat IV C 1 in Bonn, ist für den Hinweisgeberschutz auf Bundesebene zuständig. Es bearbeitet externe Meldungen, führt Inspektionen interner Kanäle durch und verhängt Verwaltungssanktionen. Land-Datenschutzbehörden befassen sich parallel mit dem DSGVO-Aspekt.